Managerhaftung
D&O − die Lebensversicherung für Ihr Vermögen
Organe einer Gesellschaft oder eines Vereins, wie beispielsweise Vorstände und Geschäftsführer, haften persönlich in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen bezogen auf ihre unternehmerische Tätigkeit.
Selbstverständlich können in diesem Zusammenhang auch Aufsichtsräte persönlich in Haftung genommen werden. Für diesen Personenkreis besteht sogar ein doppeltes Risiko. Aufsichtsräte haften nicht nur für eigene schuldhafte Pflichtverletzungen, sondern auch für von Vorständen schuldhaft begangene Pflichtverletzungen, wenn sie daraus resultierende Schadenersatzansprüche nicht verfolgen.
Organe können für Ansprüche gegenüber dem Unternehmen selbst (Innenhaftung), als auch für Ansprüche gegenüber Dritten (Außenhaftung), wie Kreditgeber, Lieferanten, etc. in Regress genommen werden.
In der heutigen Zeit gewinnt die D&O−Versicherung immer mehr an Relevanz, da im Falle eines Unternehmenskonkurses stets auch die Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegenüber den Organen prüfen.
Gerade wenn es noch nicht zu einem Schadensfall gekommen ist, sollten Sie sich umfassend rechtlich beraten lassen.
Bei Vertretungen im Bereich der D&O arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Alexandra Borm aufgrund der Komplexität häufig in einem Rechtsanwaltsteam. Sie haben selbstverständlich immer mich als Ihre Ansprechpartnerin. Zu diesem Team gehören u.a. erfahrene Strafrechtsanwälte, wie auch Justiziare von Versicherungen, welche D&O und Strafrechtsschutzpolicen auf dem deutschen Markt anbieten.
